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Selbstzahler

Mein Honoraransatz für eine Einzeltherapiesitzung beträgt CHF 180.-- für 50 Minuten. Sitzungen ab zwei Personen (Familien, Paare) dauern in der Regel mindestens 75 Minuten (ab 270.--) bis maximal 90 Minuten. Vor- und Nachbereitungszeit sind im Preis bereits eingeschlossen. 

Für die Selbsterfahrung sowie für die Einzelsupervision werden 180.-- für jeweils 50 Minuten verrechnet. Der Kostenansatz für Gruppensupervision beträgt 324.-- für 90 Minuten.

Ein Sozialtarif (z.B. für Personen in Ausbildung) ist -nach Absprache und Verfügbarkeit-  möglich.

Aufwendungen für telefonische Sitzungen, behandlungsbezogene Korrespondenz und allfällige Berichte werden nach Zeitaufwand zum vereinbarten Tarif verrechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.

 

Die Krankenkassen und weitere Kostenträger beteiligen sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten einer Psychotherapie:

 

Grundversicherung

Die Kosten für eine psychologische Psychotherapie (auch telefonische Konsultationen, Berichte und behandlungsbezogene Korrespondenz) werden von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt), sofern sie ärztlich angeordnet ist und bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Ich benötige folgendes, vom Hausarzt ausgefülltes Formular: Anordnungsformular

 

Zusatzversicherung

Die Beiträge und Bedingungen sind innerhalb der Zusatzversicherungen von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Bitte erkundigen sie sich direkt bei ihrer Krankenkasse über die Kostenbeteiligung und die Bedingungen. Folgendes Dokument gibt einen Überblick, allerdings ohne Gewähr (was bezahlt meine Krankenkasse?). Aktueller Stand seit 1.1.2023: Die Zusatzversicherung übernimmt keine Beiträge mehr von Behandlungen, die bei PsychotherapeutInnen mit einer OKP-Zulassung (Abrechnung über Grundversicherung) stattfinden. 

 

Invalidenversicherung

Bei Kindern und Jugendlichen mit einer Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) aufgrund eines vorliegenden Geburtsgebrechens (z.B. Psychoorganisches Syndrom POS) werden die Kosten von der IV bis zum 20. Lebensjahr getragen. Dabei muss eine ärztliche Verordnung für die Psychotherapie vorliegen.

Liegen andere psychische Probleme vor, welche die spätere Ausbildung und Erwerbstätigkeit wesentlich behindern oder verunmöglichen, kann nach einem Jahr regelmässiger Psychotherapie bei der IV eine Kostengutsprache für weitere psychotherapeutische Behandlungen im Sinne einer medizinischen Massnahme zur Förderung der beruflichen Eingliederung beantragt werden.

 

Opferhilfe 

Opfer von Gewaltverbrechen oder Unfällen können bei der kantonalen Opferhilfe respektive bei der Unfallversicherung eine Kostenübernahme für Psychotherapie (subsidiäre Entrichtung zu Kassenleistungen) beantragen, wenn die psychische Symptomatik mit einer Straftat oder mit einem Unfall in einem Zusammenhang steht.

 

Absagen, Terminverschiebungen und versäumte Sitzungen

Die Termine werden verbindlich festgelegt. Versäumte oder nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagte oder verschobene Termine (Anruf, SMS oder E-Mail) werden zum vereinbarten Tarif privat verrechnet.